Das Logo unserer Philippuskirche

Elternarbeit

Inhaltsverzeichnis der Konzeption
3.2.4 Elternarbeit
3.2.5 Elternversammlung
3.2.6 Elternvertretung
3.2.7 Öffentlichkeitsarbeit
3.2.8 Kindertagesstättenbeirat

3.2.4 Elternarbeit
Die Aufgabe unserer Einrichtung ist die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern, entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand. Hierin ist die Einrichtung ergänzend und unterstützend zu den Familien tätig.
Um im Interesse des Kindes eine Verbindung zwischen diesen beiden Lebensbereichen zu schaffen, ist eine Zusammenarbeit zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Eltern erforderlich. Gegenseitige Offenheit und Wertschätzung sowie die Bereitschaft zur Auseinandersetzung über pädagogische Inhalte sind wichtige Voraussetzungen der Zusammenarbeit. Eltern sind die Hauptverantwortlichen für Bildung und Erziehung. In unserer Kindertagesstätte arbeiten wir mit den Eltern ergänzend zusammen und geben ihnen Raum und Zeit für die Beteiligung.
Eltern werden bei uns in der Kita als Interessenvertreter für ihre Kinder gesehen.

Damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen kann, gehören folgende
Voraussetzungen dazu:
Es gibt vielfältige Formen der Zusammenarbeit für Eltern:
Eltern haben die Möglichkeit sich zusätzlich über unsere Arbeit zu informieren:
Eltern und Familien können ihre Bedürfnisse und Beschwerde wie folgt zum Ausdruck bringen:
An den Gruppentüren hängen Fotos und Namen der Mitarbeitenden. Die Räume sind durch Schilder gekennzeichnet. Kontaktdaten hängen an den bezeichneten Infobrettern. Ein regelmäßiger Austausch findet zwischen der Elternvertretung und der Leitung statt. In regelmäßigen Abständen findet eine Elternbefragung im Rahmen der Qualitätsarbeit statt. Hier haben die Eltern die Möglichkeit, die Arbeit der Kita zu reflektieren. Anregungen und Wünsche können, je nach Wunsch auch anonym geäußert werden. Eine Auswertung hängt im Anschluss aus.
Zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Eltern werden Informationen, die für beide Seiten wichtig sind, regelmäßig ausgetauscht. Ein wesentlicher Bestandteil der Elternarbeit ist eine intensive, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Elternvertretung der Einrichtung.

3.2.5 Elternversammlung
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, bilden die Elternversammlung. Die Eltern haben in der Elternversammlung die Möglichkeit und die Chance, sich zu unterschiedlichsten Themen auszutauschen, zu beraten und gegenseitig zu unterstützen.
Mit der Wahl einer Elternvertretung sollen Sie darüber hinaus an Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mitwirken und so maßgeblich, in kooperativer Zusammenarbeit mit der Kindertageseinrichtung, die Zukunft Ihrer Kinder mitgestalten.

In der Zeit zwischen dem 1. August und dem 15. September eines jeden Jahres ist aus der Mitte der Elternversammlung eine Elternvertretung mit mindestens einer Sprecherin oder einem Sprecher (üblicherweise zwei Vertreterinnen oder Vertreter je Gruppe) für das kommende Kindergartenjahr zu wählen.

3.2.6 Elternvertretung
Die Elternvertretung nimmt folgende Aufgaben wahr:
3.2.7 Öffentlichkeitsarbeit
Die pädagogischen Fachkräfte und der Kirchengemeinderat haben ein Interesse, sich z.B. durch Feste und andere Aktivitäten nach außen zu öffnen und Kontakte aufzunehmen. Die pädagogischen Fachkräfte sehen diese Möglichkeit als Chance, um auf ihre Arbeit aufmerksam zu machen und Transparenz zu schaffen. Hierzu gehört auch die Berichterstattung im Gemeindebrief der Kirchengemeinde, in der Presse, im Internet und ein Tag der Offenen Tür.
Über die Betreuungsarbeit hinaus ist die Kindertagesstätte ein Ort der Kommunikation und des Austausches.

3.2.8 Kindertagesstättenbeirat
Der Kindertagesstättenbeirat setzt sich aus den Vertretern des Kirchengemeinderates, der Elternvertretung, den Vertretern der Stadt Schwentinental, den Vertretern der Fraktionen, einer päd. Fachkraft, sowie der Leitung zusammen. Er trifft sich regelmäßig, je nach Bedarf auch häufiger, zu seinen Sitzungen. Eine Satzung regelt den Ablauf. Der Gesamthaushalt wird beraten, beschlossen und anschließend dem Träger zur weiteren Beschlusslage gereicht. Themen, die vom Team nicht gelöst werden können, werden dort diskutiert. Der Beirat wird über die Arbeit der Einrichtung informiert.